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Kinder private Krankenversicherung

Kindernachversicherung in der PKV

Neugeborene Kinder haben dann, wenn Vater oder Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 3 Monate bei einer privaten Krankenversicherung sind, besondere Aufnahmevergünstigungen. Das Kind wird dann rückwirkend ab Geburt aufgenommen, mit allen Folgen (Beiträge und Leistungen).

Allerdings muß man die Mitversicherung innerhalb von 2 Monaten nach Geburt angezeigt haben. Es gibt in dem Fall auch keinerlei Risikoprüfung, und es werden keine entsprechenden Daten abgefragt. Selbst im sehr seltenen Fall einer Behinderung entsteht in dieser Hinsicht keinerlei Problem. Der Versicherer will nur die Tarife, Namen und Geburtsdatum wissen. Im Rahmen dessen darf das Kind jedoch nicht bessergestellt sein, als der dort versicherte Elternteil.

Hinsichtlich Selbstbeteiligung kann es jedoch großzügigere Regelungen geben. Sollte das Kind von Anfang an gesund sein, könnte man ggf. auch andere Versicherer in Betracht ziehen (mit Risikoprüfung).

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